Sie sind hier: Angebote / Sanitäts- und Rettungsdienst / Rettungsdienst / Fortbildungen

Ansprechpartner

Petra Mustermann

Herr
Mischa Göke
Leiter der Rettungswache

Tel: 02181 6500-40
mischa.goeke[at]drk-gv[dot]de

Rettungswache Grevenbroich
Parkstraße 10
41515 Grevenbroich

Anmeldung online

Sie können sich hier zur Teilnahme an unseren Fortbildungen anmelden.

Fortbildungen für Rettungsdienstler

Hier finden Sie das aktuelle Fortbildungsprogramm des Kreisverbandes Grevenbroich für nichtärztliches Personal im Krankentransport und in der Notfallrettung gemäß §5 Abs. 5 RettG NW und dem Runderlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales vom 21.01.1997 (VC 6-0717.8). Für Mitarbeiter des DRK Grevenbroich sind diese Fortbildungen kostenfrei. Für externe Interessenten fällt ein Kostenbeitrag in Höhe von 10,00 EUR an.

 

RD Fortbildung EKG, Beatmungsformen


Dozent: verschiedene

am 31.03.2012 von 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Wo: Kreisverband Grevenbroich, Am Flutgraben 63

MANV , Mstart

am 21.04.2012 von 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Dozent: verschiedene
Wo: Kreisverband Grevenbroich, Am Flutgraben 63

Technische Rettung

Mai 2012 von 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Dozent: verschiedene

Wo: N.N

 

Fortbildungen Notkompetenzsystem

Die Ausbildungstermine für die Schulungen im Notkompetenz-System im Rhein-Kreis Neuss können Sie der Webseite www.notkompetenz-neuss.de entnehmen.

Änderungen vorbehalten

Bei Festlegung der Fortbildungsangebote und Themen wurden teilweise auch die Dozenten und Fortbildungsorte festgelegt. Änderungen der Dozenten und Veranstaltungorte sind jedoch ausdrücklich vorbehalten. Insbesondere wenn durch die Ergänzung durch praktische Übungen ein anderer Veranstaltungsort gewählt werden muss. Änderungen werden rechtzeitig vor der Fortbildungsveranstaltung auf dieser Seite bekanntgegeben, die angemeldeten Teilnehmer werden benachrichtigt.

Für jede Fortbildung müssen mindestens sechs Teilnehmer gemeldet sein. Wird diese Mindestzahl unterschritten, muss die Veranstaltung abgesagt werden. Anmeldungen sind erst dann verbindlich, wenn sie bestätigt wurden.